Drucken

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienwohnungen / Fremdenzimmer (AGB)

I. Allgemeines
 
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Ferienwohnungen oder Fremdenzimmer zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen der Ferienwohnung/Zimmer (im weiteren Ferienwohnung/Doppelzimmer genannt).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
 
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
 
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Betreiber zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Wohnungs-/ Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Betreiber und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Betreiber eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen Zeiträume.
Die regelmäßige Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen.
 
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
 
1. Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Ferienwohnung/Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Ferienwohnung-/Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Betreibers zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Betreiber ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Betreibers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Betreiber dem zustimmt.
5. Rechnungen des Betreibers oder Fälligkeitsdatum sind spätestens 1 Tag vor der Abreise ohne Abzug zahlbar soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.. Der Betreiber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalverträge eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder mindern.
 
IV. Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Betreibers
 
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Betreibers zur Rüchsichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Betreiber und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Betreiber ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt
des Kunden vorliegt.
3. . Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer hat der Betreiber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Betreiber steht es frei, den im entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist..
 
V. Rücktritt des Betreibers
 
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Betreiber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung/Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreibers auf sein Recht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Verlag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. – der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
die Inanspruchnahme der Leistungen dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist., ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Betreibers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 
VI. Ferienwohnung-/ Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rückgabe
 
1.Gebuchte Wohnungen/Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, soweit keine besondere Vereinbarung vorliegt.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Wohnung/Zimmer des Betreibers spätestens um 10.00 Uhr geräumt mit Schlüssel zur Verfügung zu stellen, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.. Danach kann der Betreiber über den im dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers/der Wohnung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Betreiber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
 
VII. Haftung des Betreibers
 
1. Der Betreiber haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird der Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Betreiber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Betreiber Anzeige macht (§ 703 BGB).Für eine weitergehende Haftung des Betreibers gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Betreiber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Betreibers. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2-4 gilt entsprechend.
4.Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Betreiber übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
 
VIII. Schlussbestimmungen
 
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Wohnungs-/Zimmeraufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Ferienwohnung/Zimmer.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist – im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Betreibers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungdes § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als gilt als Gerichtsstand der Sitz des Betreibers.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Killisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Wohnungs-/Zimmeraufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
 
*  Änderungen, Druck- und Textfehler vorbehalten